Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 01.01.2002)
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern
sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden
sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann,
wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
II. Angebot und Lieferumfang
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind
nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen
über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben
diese Eigentum des Verkäufers.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen
schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich
nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom
Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten,
soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck
nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach
Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene
Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese
Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel
und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen.
Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um
Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung
verlangen.
3. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4
Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten,
die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer
erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
5. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat zu fordern, es sei denn, der
Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der
Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort
fällig.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferzeit
1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es
sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als
verbindlich gegeben hat.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer
Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden
Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet,
im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach
Treu und Glauben anzupassen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,
solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen
ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese
auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
VI. Haftung bei Mängeln
1. Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften
oder bei schuldhafter vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter
Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt.
a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang
betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder
nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungfrist aus.
b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang
beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle
zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher
ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, gemäß
den §§ 440,323,326 Abs.1 S.3 BGB von dem Vertrag zurückzutreten oder
gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden
sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten
oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung
sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen
Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung
von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile,
alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen
auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines
Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
5. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von
dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
6. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VII. Haftungsbeschränkung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen,
in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schäden
sowie der Höhe nach auf den Kaufwert begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen
unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
2. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
VIII. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im
Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß
der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
IX. Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses,
ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers
zu klagen.
3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
X. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte
sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des
übrigen Vertragsinhaltes nicht.